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<div itemscope itemtype="https://schema.org/WebSite">Meyerhofer, Adi; <a href="https://zenwort.de/" itemprop="url" hreflang=de" rel="noopener" target="_blank">zenwort.de</a> <span itemprop="description">Eine Sammlung privater Seiten über japanische Kultur, Bücher und Reisen.<span> Zggr.:
(© 2006–2022, Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/deed.de">CC: BY-NC-SA, 4.0 deutsch</a>)</div>
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Meyerhofer, Adi; [zenwort.de: Eine Sammlung privater Seiten über japanische Kultur, Bücher und Reisen.](https://zenwort.de/) Zggr.:
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zitate dritter

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(BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 – I ZR 191/08; Verfassungsbeschwerde nicht zur Verhandlung angenommen 30. Jan. 2012)
Weiterhin distanziert sich der Webseitengestalter auch von der totalen Überwachung, die die deutsche Regierung mittels Verfassungsschutz und Polizei im Rahmen der Telekommunikation und des öffentlichen Raumes zu praktizieren für nötig hält. Die Staatsform mag sich in den letzten hundert Jahren mehrfach geändert haben, die Methoden subtiler geworden sein, das Ziel der Unterdrückung und Ausbeutung des Volkes durch die herrschende Clique zu ihrer Bereicherung ist gleichgeblieben.Regiert sein, das heißt unter polizeilicher Überwachung stehen, inspiziert, spioniert, dirigiert, mit Gesetzen überschüttet, reglementiert, eingepfercht, belehrt, bepredigt, kontrolliert, eingeschätzt, abgeschätzt, zensiert, kommandiert zu werden durch Leute, die weder das Recht noch das Wissen noch die Kraft dazu haben [...] Regiert sein heißt, bei jeder Handlung, bei jedem Geschäft, bei jeder Bewegung notiert, registriert, erfaßt, taxiert, gestempelt, vermessen, bewertet, versteuert, patentiert, lizensiert, autorisiert, befürwortet, ermahnt, behindert, refomiert, ausgerichtet, bestraft zu werden. Das heißt, unter dem Vorwand der öffentlichen Nützlichkeit und im Namen des Allgemeininteresses ausgenutzt, verwaltet, geprellt, ausgebeutet, monopolisiert, hintergangen, ausgepreßt, getäuscht, bestohlen zu werden; schließlich, bei dem geringsten Widerstand, beim ersten Wort der Klage unterdrückt, bestraft, heruntergemacht, beleidigt, verfolgt, mißhandelt, zu Boden geschlagen, entwaffnet, geknebelt, eingesperrt, füsiliert, beschossen, verurteilt, verdammt, deportiert, geopfert, verkauft, verraten, und obendrein verhöhnt, gehänselt, beschimpft und entehrt zu werden.
(Proudhoun zit. n. Guérin, Anarchismus: Begriff und Praxis; Frankfurt 1967, S. 17f.)
Zwischenbemerkung für diejenigen, die mit vorstehender Aussage zu den Staatssicherheitsorganen der BRD nicht konkordant gehen, die Wahrheit: „Deswegen sage ich, das Land ist nicht außer Kontrolle […] Es ist nicht außer Kontrolle, sondern das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet. […] Es wird regiert von Sicherheitsbamten […] So gesagt vom Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl schon 2011 im Bundestag. Als Mitglied des Bundestags-Innenausschusses und des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste weiß der Mann offensichtlich wovon er spricht. (Die entlarvente Äußerung findet man nur im TV-Mitschnitt, das vorgebliche Wortprotokoll wurde „korrigiert” – komisch, wo Uhl doch sonst vorgibt gegen stalinistische Methoden zu sein.)
„Gefühle“ nicht zu verletzen ist zur Staatsdoktrin geworden. Wir kennen am Beispiel des Genderwahns in Deutschland, daß wenn etwas zu einer Ideologie hochstilisiert wird, hat das Ganze mit Ratio oder Logik nichts mehr zu tun. Der Alltag soll ins engmaschige Gitter immer neuer Regelungen, Empfehlungen und Verordnungen gepreßt werden. Dadurch kommt es zu einerpietistisch-amerikanischen Lastumkehr von Verantwortung(Alfred Dorfer).Es gibt eine – vermutlich gar nicht übergrosse, aber lautstarke – Schicht von Journalisten, Professoren, Kulturschaffenden, Politikern und Beamtinnen, die sehr klare Vorstellungen darüber äußern, wie das Gute Leben, und zwar bitte für alle, auszusehen habe: klimaneutral, geschlechtergerecht, queer-tolerant, rassismussensibel, coronasolidarisch und in jeder Hinsicht gegen rechts. Wobei die Definition, was als « rechts » zu gelten hat, natürlich bei den Inhabern der Deutungshoheit liegt.NZZ 27.12.22.

Soviel sei ergänzt: der Webseitengestalter identifiziert sich als penis-tragender alternder weiser Mann – nicht als „Webseitengestalter und -gestalterin“ – wiedergeboren im damals wohl wohlhabensten Land der Erde. Verdient hat er sich das durch die Ansammlung von viel gutem Karma in früheren Leben, etwas daß diejenigen, welche heute in einer niedrigeren Lebensformen als Tier, hungriger Geist, hungriges Negerkind in Indien oder Frau (bzw. Inhaber eines anderen der 176 imaginären „Geschlechter“) in diesem Jammertal (saṃsāra) mehr leiden, ebenfalls erreichen könnten – so lehrte es der Buddha. Der Webseitengestalter (sic) liest selten die FAZ oder SZ in der Druckausgabe – einfach weil diese vormals seriösen Blätter seit 2015, „Wir schaffen das,“ gleichgeschaltet wurden. Er ißt gerne Schnitzel und mag auch Tofu. Die Imitation des ersteren aus letzterem ist jedoch Beschiß – immerhin wird für Sojabohnen, das nach Mais am meisten gentechnisch veränderte Nahrungsmittel, in Südamerika der letze Regenwald abgeholzt, sofern die Flächen nicht für Weiden gewisser amerikanischer Hamburgerbrater genutzt werden. Wer Körner fressen mag (Einschub: die Grünen waren nie eine pazifistische Partei
was mich ein Stück weit betroffen macht.
Einschub Ende) soll das, auf moralisierende Belehrungen gehört sich aber verzichtet! Wie Gerhard Polt richtig bemerkt hat: Man darf sich in Bayern zur Mehrheit bekennen – und wenn man das tut, dann darf man auch ein Weißbier trinken und einen Schweinsbraten essen!
Ebenso recht hat er: Wenn man das bayerische Panorama so anschaut, die weiß-blaue Landschaft, im Hintergrund die Berge, da paßt so ein Neger einfach nicht rein. [Kunstpause] Ich meine das so, wie ich es gesagt habe! [Kunstpause] Farblich gesehen, rein farblich natürlich, was haben Sie denn gedacht?!
Oh, lieber Leser: „Der hat Neger gesagt“ und „Meine lieben, aufgeregten Studienrätinnen, die sie jetzt zur Frauengruppe rennen: Es gibt auch keine Farbigen. Farbig ist vielleicht Ihr schwarz arbeitender Lebensgefährte, wenn er Mal wieder für Kohle auf die Hand Wohnungen streicht. Der ist unter Umständen farbig wenn er nach Hause kommt …”
Gegen die Detailversessenheit und mit heiligem Ernst betriebene Jagd nach symbolischen Triumphen im heutigen Aktivistenkarneval lasse ich mich nicht aus, ebensowenig zum Feindbild des „weißen Mannes“ im Kontext der Bekämpfung von Rassismus und was weiß ich noch für anderen erfundenen, negativen „…ismen“ (und die dabei immer wieder leichtfertig in Kauf genommenen theoretischen Brüchen) oder zu den grassierenden “Diversity”-Identitätskämpfen, deren Herkunft in amerikanischen Universitäten verortbar ist. Nur aus reiner Menschenfreundlichleit und “political correctness” müssen wir nicht jeden Quatsch akzeptieren. Der einzige „…ismus“ für den es lohnt zu kämpfen ist die egalitäre Gesellschaftsordnung des anarchischen Kommunismus! Ein gewisser Christian Klar formulierte dies so: „Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der es möglich ist, die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen.“
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Alles klar?!
Streitschlichtung
Der Webseitengestalter hat es nicht nötig, ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies aus dem simplen Grund, daß es sich hier um kein kommerzielles Angebot handelt.Helferlein
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Unterseiten (Subdomains)
Hermann Bohner: Übersetzung des Nihon Ryō-i-ki
Der dieser Webseite zugrundeliegende Text ist:
Nippon-koku Gembō Zenaku Ryōiki (日本霊異記; Nihon Ryō-i-ki): Legenden aus der Frühzeit des japanischen Buddhismus. Übersetzt, eingeleitet und erläutert von Dr. Hermann Bohner, Herausgegeben von OAG, unter Beteiligung der Ōsaka-Tōyōgakkai (Osaka Ostasiatische Gesellschaft), Tōkyō 1934
Erschienen in der Zeitschrift Mitteilungen der deutschen Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens, als deren Band 27, 1934 – mit dem Verlagsort Tokio.
Das japanische Urherberrechtsgesetz (Gesetz 49 vom 18. Mai 1978 i.d.F. des Gesetzes Nr. 92 vom 09. Juni 2004) schreibt in Art. 6 zwingend die Anwendung japanischen Urheberrechts für dort inkorporierte Körperschaften vor, auch wenn das Werk zeitgleich in einem anderen Land veröffentlicht wurde.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung betrug die Schutzfrist 30 Jahre (Gesetz 39 vom 04. März 1899). Das Urheberrecht der OAG ist mithin Ende 1964 erloschen. Daher wurde darauf verzichtet, von der OAG diesen Text autorisieren zu lassen.
Die Verweise auf Scans japanischer Originaltexte (besonders „Gunsho ruijū“ und „Maeda-bon“) in den einzelnen Kapitel, verweisen auf gemeinfreie Bearbeitungen. Nicht jedes Zitat ist wissenschaftlich exakt mit Seitenangaben belegt, jedoch ist der Urheber i.d.R. kenntlich gemacht. Von Herbst 2021 bis Februar 2022 erfolgte eine Komplettrevision aller Unterseiten. Diese basiert auf dem Design Keep It Simple 2019. Dessen Entwickler sei herzlich gedankt. Hierdurch konnte die Darstellung für mobile Geräte stark verbessert werden.
Durch die neue Farbgebung der Unterseiten wird für den Leser auch klarer welche Teile vollkommen neu für die Webseite geschrieben sind und welche den bearbeiteten Bohner'schen Text anzeigen.
Soweit aus der engl. Übersetzung des Nihon Ryōiki von Nakamura Kyoko zitiert wurde, sind solche Zitate desweiteren in dieser Farbe hervorgehoben (und im einleitenden HTML-tag als class=dum gekennzeichnet). Das Urheberrecht dieser Zitate liegt bei bei der Verfasserin (1973/97).
Zitate in dieser Farbe (und im einleitenden HTML-tag als class=byl2 gekennzeichnet) stammen aus der Übersetzung ins moderne Japanisch von Nakada Norio, Tōkyō 1975. Das Urheberrecht liegt beim Verfasser.
Sōtei Akaji: „Zen-Worte im Tee-Raume“
Der dieser Webseite zugrundeliegende Text ist 1943 in Tōkyō in den „Mitteilungen der deutschen Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens“ als deren Supplement (Band XX) erschienen. Das japanische Urherberrechtsgesetz (Gesetz 49 vom 18. Mai 1978 i.d.F. des Gesetzes Nr. 92 vom 9. Juni 2004) schreibt in Art. 6 zwingend die Anwendung japanischen Urheberrechts für dort inkorporierte Körperschaften vor, auch wenn das Werk zeitgleich in einem anderen Land veröffentlicht wurde.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung betrug die Schutzfrist dreißig Jahre (Gesetz 39 vom 4. März 1899). Das Urheberrecht der DOAG ist mithin 1973 erloschen (vor dem Inkrafttreten des heutzutage gültigen Schutzfrist vom 50 Jahren). Die Rechte Sōtei Akajis an Übersetzungen waren bereits zehn Jahre nach Erscheinen des Originals (2. Auflage) im Jahre 1939 frei (mithin vor Erscheinens der Ausgabe Bohners). Wobei Bohner im Text ausdrücklich angibt er habe persönlich von Akaji eine Erlaubnis zur Verwendung erhalten.
Soweit aus der Übersetzung des Bi-Yên-Lu (München, Wien 1960, 1973; unver. Nachdruck Wiesbaden 2005 (Marix), ISBN 3-86539-031-5) von Wilhelm Gundert zitiert wurde, sind solche Zitate desweiteren (bei eingeschaltetem CSS und JavaScript) dergestalt hervorgehoben. Das Urheberrecht dieser Zitate liegt beim Carl Hanser Verlag, München und Wien 1960-73.
Zitate in dieser Darstellung bezw. als „BYL2“ gekennzeichnete stammen aus der Übersetzung von Ernst Schwarz, München (Kösel), 1998. Solche aus der Übersetzung des Mu-mon-kan (1975), von Heinrich Dumoulin SJ sind in dieser Form dargestellt. „Nelson“ bezieht sich auf die 2. Auflage seines Japanese-English Character Dictionary; Tokyo (Tuttle). „Taishō“ (T. + Nr.) verweist auf Fundstellen in Takakusu Junjirō; Watanabe Kaigyoku; 大正新修大蔵経 Taishō shinshō daizōkyō; Tōkyō 1922-32 (Taishō issaikyō kankokai). Anmerkungen des Webseitengestalters erscheinen derartig.
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Hermann Bohner: Arbeiten und Veröffentlichungen Ostasien betreffend
Der dieser Webseite zugrundeliegende Text, „Arbeiten und Veröffentlichungen Ostasien betreffend“ wurden 1955 von Hermann Bohner an seinem Wohnort Ōsaka im Selbstverlag herausgegeben. Der gesetzliche vorgeschriebene japanische Urheberrechtsvermerk fehlt im vorliegenden Exemplar. Das japanische Urherberrechtsgesetz (Gesetz 49 vom 18. Mai 1978 i.d.F. des Gesetzes Nr. 92 vom 09. Juni 2004) schreibt in Art. 6 die Anwendung japanischen Urheberrechts für dort lebende natürliche Personen vor.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung betrug die Schutzfrist dreißig Jahre (Gesetz 39 vom 04.03.1899). Beim Tode von Hermann Bohner 38 Jahre. Die Rechte an diesem Werk sind mithin Ende 2002 erloschen. Dies gilt auch für die mit dieser Seite verbundenen Werke „Ein Tag im Leben Ikkyū’s“ und „Über den japanischen Nationalhelden.“
Weiterhin, für die verschiedenen Artikel Bohners, bei denen davon auszugehen ist, daß das Urheberrecht bei den Verlegern der jeweiligen Zeitschrift (Serie/Sammelwerk) liegt: Erscheinungsorte in Japan (Monumenta Nipponica; Mitteilungen, Nachrichten der OAG; ゲーテー年鑑 usw.) Vorkriegs-Schutzfrist 30 Jahre nach Erscheinen (später 38, bzw. 50 Jahre). Deutsche Zeitschriften/Sammelwerke (Nippon, Yamato; Deutsche Schule im Auslande; Zeitschrift für Missionskunde usw.): Deutsches Recht.
Über das anzuwendende Urheberrecht für die drei Beiträge in The XXth Century (1940-44) soll hier nicht spekuliert werden: Das Magazin wurde von Klaus Mehnert, einem in Moskau geborenen Deutschen, finanziert vom Auswärtigen Amt in Berlin, in Shanghai – einem Teil der Republik Chinas – der jedoch als Teil der „französischen Konzession“ bis 1941 der Exterritoritalität unterlag, herausgegeben. De jure bestand diese Konzession weiter, war jedoch de facto 1938/41-45 „unter japanischer Verwaltung.“ Angesichts der Tatsache, daß die University of Hawaï die Volltexte online gratis zur Verfügung stellt, ist davon auszugehen, daß sich schon irgendjemand seinen studierten Kopf über die Urheberrechtsfrage zerbrochen hat, und zu dem Ergebnis gekommen ist, es sei erloschen.
Die beiden bereitgestellten Artikel von Mikaël Bauer, ergänzend zu Bohners № 6: Kamatari-den (鎌足伝) und № 7: Muchimaro-den (武智麿伝) sind übernommen aus der Zeitschrift Asiatische Studien - Études Asiatiques Band 71 Heft 2, die die ETH Zürich unter folgender Bedingung bereitstellt: Die auf der Plattform E-Periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Dateien oder Ausdrucke aus E-Periodica können mit einer korrekten Quellenangabe und dem Verweis auf E-Periodica weitergegeben werden.
Bauer hat diese Arbeiten in sein The History of the Fujiwara House 2020 übernommen.
helferlein
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Das Betriebssystem openSuse, mit dem Desktop kde5 und dem HTML-Editor KomodoEdit. Die meisten Symbole (Icons) stammen von Tango Desktop-Projekt.
Für gewisse Effekte kommt entweder das Skript Lightbox von Lokesh Dakar oder die ToolTip-Funktion des verstorbenen Walter Zorn zum Einsatz, teilweise wird das jQuery-Paket mit addons verwendet.
Klassische Roulettesysteme & Internationale Bibliographien des Glücksspiels im Kasino
Beschreibt die von Henry Lohner verfaßten Bibliographien und Geschichtswerke zum Casino-Glücksspiel in Europa. Die Angaben auf jener Seite dienen Informationszwecken, sie stellen kein Angebot im Sinne des Fernabsatzgesetzes dar. Vertrieb erfolgt ausschließlich über den Buchhandel. Dabei gelten immer die AGB der jeweiligen Anbieter. Die subdomain gambling.zenwort.de wird Herrn Lohner vom Webseitengestalter zur Verfügung gestellt, nur dieser ist für den Inhalt verantwortlich. Es gelten jedoch auch dafür die hier gemachten Angaben bzgl. Haftungsausschluß, Datenschutz usw.
webseitendesign und graphiken
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Die Lizenzbedingungen einiger Teile des verwendeten Java-Script-Codes erfordern die Bezeichnung des Urhebers. Da bei dieser Webseite die Skripte komprimiert werden und diese Urheberinformation dabei verloren geht, werden besagte Hinweise an dieser Stelle zusammengefaßt gegeben: “Template Name: Connoisseur; Theme URI (Download for free at): http://www.priteshgupta.com/templates/connoisseur; Description: HTML5 and CSS3 Free Website Theme; Author: Pritesh Gupta; Author URI: http://www.priteshgupta.com/ Version: 1.0; License: New BSD License.” „Remake of "HTML + CSS3 Icons" by Clay Cauley; Inspiration was taken from: http://designmoo.com/5368/html-css3-icons/ .” “jCarousel – Riding carousels with jQuery. 2006 Jan Sorgalla (http://sorgalla.com). Dual licensed under the MIT and GPL licenses. Built on top of the jQuery library (http://jquery.com). Inspired by the “Carousel Component” by Bill Scott.“ „Modernizr 2.0.6 | MIT & BSD.“ Die Schriftart Vollkorn wird von den oben erwähnten google Webfonts zur Verfügung gestellt, jedoch nicht über eine Scriptbibliothek sondern von der hiesigen Website geladen, so daß keine Daten an Drittanbieter gelangen.
Grafitti-Galerie
Zur Erstellung der Grafitti-Galerie wurde das ebenfalls unter der MIT-Lizenz stehende Script Expose von Jack Qiao verwendet (© 2015). Hierbei kommt auch Markdown zum Einsatz, entwickelt 2004 von Jack Gruber.
Zenwort: Reisen
Das Frühjahr 2021 überarbeitete Design des Blogs basiert auf der Vorlage “Keep it simple” (© 2019) zur freien Nutzung bereitgestellt von styleshout.com. Dem Entwickler wird herzlich gedankt. Desweiteren kommen einige der oben bei Helferlein erwähnten Schriftarten und Scripte, u. a. jQuery v. 3.6.0 und modernizer zur Verwendung. Einige Photostrecken nutzen slick von Ken Wheeler. Die Zeitleistenformatierung basiert auf Responsive Vertical Timeline In Pure CSS von Mathunes, MIT-Lizenz.